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Betriebszeiten:

I. Allgemeiner Reitbetrieb:

Montag 14.00 – 20.00
Dienstag – Freitag 7.00 – 12.00 und 14.00 – 20.00
Samstag 7.00 – 12.00 und 14.00 – 19.00
Sonn- und Feiertag 7.00 – 12.00

II. Stallruhe:

Montag – Freitag 22.00 – 6.00
Samstag / Sonn- und Feiertag 20.00 – 6.00

III. Eingeschränkter Reitbetrieb:

Montag 6.00 – – 14.00, 20.00 – 22.00
Dienstag – Freitag 6.00 – 7.00, 12.00 – 14.00, 20.00 – 22.00
Samstag 6.00 – 7.00, 12.00 – 14.00, 19.00 – 20.00
Sonn- und Feiertag 6.00 – 7.00, 12.30 – 20.00

Feiertagsbetrieb:

An Feiertagen gilt der Sonntagsbetrieb.
Allgemeiner Reitbetrieb: Der Stall ist offen für alle.
Eingeschränkter Reitbetrieb: Der Stall ist offen für Pferdebesitzer mit Schlüssel und für volljährige Reitbeteiligungen. Nicht-Volljährige dürfen sich nur in Begleitung des Pferdebesitzers oder unter Aufsicht durch einen der Stehtage-Aufsichtspersonen im Stall aufhalten, Ausnahmegenehmigungen erteilt der Vorstand.

An drei Tagen im Jahr gilt der eingeschränkter Reitbetrieb ganztags:
Ostersonntag, Pfingstsonntag und erster Weihnachtsfeiertag (25.12.)
Diese sind die sogenannten Stehtage.
An diesen dürfen nur Vorstände oder der Jugendwart, der Sportwart oder der Verleihbeauftragte eine feste Zeit zum Bewegen der Schulpferde unter Aufsicht einer dieser Personen bzw. der Reitlehrer des Vereins ansetzen.

Betriebsordnung

Hallenbelegungsplan

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